Rechtsprechung
   RG, 19.01.1918 - Rep. V. 243/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1918,102
RG, 19.01.1918 - Rep. V. 243/17 (https://dejure.org/1918,102)
RG, Entscheidung vom 19.01.1918 - Rep. V. 243/17 (https://dejure.org/1918,102)
RG, Entscheidung vom 19. Januar 1918 - Rep. V. 243/17 (https://dejure.org/1918,102)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1918,102) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Zur Rechtsfähigkeit der Gothaischen Kaufgewerkschaften. 2. Gilt der Art. 3 der Reichsverfassung auch für juristische Personen?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfähigkeit von Kaufgewerkschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 92, 73
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 11.02.1997 - 1 W 3412/96

    Rechtsfähigkeit einer ausländischen Kapitalgesellschaft; Prüfungsbefugnis des

    Dies entspricht der in der obergerichtlichen Rechtsprechung - soweit ersichtlich - einhellig und in der Literatur überwiegend vertretenen sogenannten Sitztheorie, die auch vom Senat geteilt wird (vgl. RGZ 92, 73/76; 159, 33/46; BGHZ 97, 269 = NJW 1986, 2194; …
  • BGH, 23.04.1963 - Ia ZR 121/63

    Rechtsmittel

    Schon in RGZ 90, 240, 244 wurde es als feste Rechtsprechung des Reichsgerichts und einhellige Auffassung der Rechtslehre bezeichnet, daß der Verkauf eines nicht bestehenden Rechts nicht - wie der Verkauf einer nicht existierenden Sache - nach § 306 BGB nichtig sei, sondern daß der Verkäufer zur Verschaffung des Rechts verpflichtet sei und im Falle der Nichterfüllung auf Schadensersatz hafte, sofern nicht das Recht ein solches sei, dessen Entstehung überhaupt unmöglich sei (ebenso RGZ 86, 213; 92, 73, 76; ferner BGB RGRK § 306 Anm. 8; § 437 Anm. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht